BPC-Vorteil: Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf R$1.212 haben

Der Continuous Payment Benefit (BPC) ermöglicht es den Leistungsempfängern, einen monatlichen Mindestlohn zu erhalten.

Der BPC (Continuous Payment Benefit) kommt Menschen über 65 Jahren und auch Menschen mit Behinderungen zugute. Dabei muss nachgewiesen werden, ob es sich um eine vorübergehende oder langfristige Erkrankung handelt.

Das BPC ist gleichbedeutend mit der Garantie eines monatlichen Mindestlohns für Menschen mit Behinderungen, die nachweisen, dass sie nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen, und dass ihre Familie nicht für den Lebensunterhalt aufkommen kann.

Welchen Wert hat der BPC-Vorteil?

Der Continuous Payment Benefit (BPC) ermöglicht es den Leistungsempfängern, monatlich einen Mindestlohn zu verdienen. Derzeit beträgt der Wert R$ 1.212. Es ist wichtig, dass Sie wissen, dass BPC keine Rente oder Rente anbietet. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf BPC, auch wenn Sie noch nie Beiträge zum Nationalen Institut für Soziale Sicherheit (INSS) eingezahlt haben.

Die Leistung deckt nicht das 13. Gehalt ab. Denn BPC/Loas ist eine Sozialversicherungsleistung der Bundesregierung.

Wer kann es erhalten?

Um Anspruch auf die BPC zu haben, muss das Einkommen pro Person in der Familiengruppe höchstens 1/4 des Mindestlohns betragen.

Zusätzlich zum Einkommen gemäß den festgelegten Anforderungen haben Menschen mit Behinderungen auch Anspruch auf eine medizinische und soziale Beurteilung durch das Nationale Institut für Soziale Sicherheit (INSS). Dies muss vor der Beantragung der Leistung erfolgen. Ohne diese hat er keinen Zugang zum Continuous Payment Benefit (BPC).

Wie kann ich die Leistung beantragen?

Die BPC-Anfrage erfolgt über die INSS-Servicekanäle – per Telefon 135 (kostenloses Festnetz) oder über die Meu INSS-Website oder mobile Anwendung. Dies kann auch bei Sozialversicherungsträgern (APS) erfolgen. Familieneinkommen sowie Anweisungen zur Registrierung und Beantragung des BPC. Dies gilt nicht nur für den Antragsteller, sondern auch für den gesetzlichen Vertreter und andere Familienangehörige.

Leistungsanforderungen

Ältere Menschen über 65 Jahre mit einem Familieneinkommen pro Kopf (pro Person) bis zu einem Viertel des Mindestlohns – R$ 261,25;

Personen mit dauerhaften Behinderungen, die körperliche, geistige und geistige Einschränkungen aufweisen, oder Fahrer, die nicht in der Lage sind, vollständig in der Gesellschaft zu leben, zu arbeiten und Aktivitäten in zwischenmenschlichen Beziehungen auszuführen; auch mit einem Pro-Kopf-Familieneinkommen von bis zu R$ 261,25;

Menschen mit psychischen Störungen und/oder schwerwiegenden und dauerhaften Gesundheitsproblemen, nachgewiesen durch ein ärztliches Gutachten und INSS-Gutachten; mit dem beschriebenen Familieneinkommen.

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Pedro Henrique

Website-Redakteur, ausgebildet in Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, der dem Leser stets die besten Nachrichten, Tipps, Anwendungen und Finanzen bringt. Ich glaube, dass Bildung und Information die Welt bewegen.