Gehaltszuschuss: Verspätete Chargen werden jetzt freigegeben. Sehen Sie sich an, wie Sie ihn erhalten

Der Gehaltsbonus, besser bekannt als PIS/Pasep, für Mitarbeiter, die in den Jahren 2019 und 2020 gearbeitet haben, ist jederzeit einlösbar.

Wer in den Jahren 2019 und 2020 offiziell gearbeitet hat, verfügt möglicherweise über gutes Geld für den Ruhestand. Neben der Verzögerung bei der Auszahlung des PIS/Pasep-Gehaltsbonus mit Basisjahr 2020 hat die Bundesregierung auch den Entzug der Leistung für 2019 mit allen nachstehenden Auflagen genehmigt:

  • Sie haben im Basisjahr mindestens 30 aufeinanderfolgende oder nicht aufeinanderfolgende Tage für eine juristische Person gearbeitet;
  • Sie erhielten im Basisjahr durchschnittlich bis zu zwei monatliche Mindestlöhne;
  • Sie sind seit mindestens fünf Jahren bei PIS/Pasep registriert.
  • Lassen Sie die korrekten Daten vom Arbeitgeber im jährlichen Sozialinformationsbericht (Rais) oder eSocial angeben.

Der Wert des Vorbezugs beträgt bis zu einem Mindestlohn pro Person, entsprechend der Anzahl der im Berechnungsjahr geleisteten Arbeitsmonate. Wer in den Jahren 2019 und 2020 gearbeitet hat, kann bis zu zwei Gehälter hinzurechnen.

Wie kann ich den Zuschuss für das Basisjahr 2020 abheben?

Die Sozialversicherungseinlage endete im März und steht nun allen Kontobegünstigten zur Verfügung. Für Mitarbeiter privater Unternehmen wird PIS von der Caixa Econômica Federal bezahlt. Öffentliche Bedienstete erhalten Pasep über BB.

Die PIS/Pasep-Beratung kann online, über den Digital Work Card-Antrag oder über die digitalen Kanäle der zahlenden Banken durchgeführt werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, 159 anzurufen.

Wie kann ich den Zuschuss für das Basisjahr 2019 abheben?

Das heißt, wer die für das Basisjahr 2020 geleistete Zahlung nicht zurückgezahlt hat, hat die Möglichkeit, dies bis zum Jahresende noch einmal zu tun. Bei der Regelung, die sich auf das Basisjahr 2019 bezieht, muss also ein Erlass der Gutschrift beantragt werden. Schauen Sie sich die Kanäle an:

Regionale Einheiten des Arbeitsministeriums.
Senden Sie eine E-Mail an [email protected]. Ersetzen Sie dabei uf durch das Akronym des Staates, in dem Sie leben.
Frist für die Auszahlung des Geldes ist der 29. Dezember. Andernfalls muss der Arbeitnehmer bis zum nächsten Zahlungsplan warten.

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Pedro Henrique

Website-Redakteur, ausgebildet in Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, der dem Leser stets die besten Nachrichten, Tipps, Anwendungen und Finanzen bringt. Ich glaube, dass Bildung und Information die Welt bewegen.